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Hausbesuche

Menschen mit schwerem ME/CFS brauchen oft Hilfe vom Arzt oder von der Ärztin in Form von Hausbesuchen.

Ein Anspruch auf Hausbesuch besteht, wenn:

  • die betroffene Person aufgrund ihrer Krankheit nicht in die Arztpraxis gehen kann und
  • die Behandlung medizinisch notwendig ist.

Gesetzliche Grundlagen

Die wichtigsten Regelungen sind:

  • § 17 Absatz 6 BMV-Ä sagt, dass der Hausarzt oder die Hausärztin für Hausbesuche verantwortlich sind.
  • § 17 Absatz 4 BMV-Ä erlaubt Ärztinnen und Ärzten, Hausbesuche nur in ihrer üblichen Umgebung zu machen, außer in dringenden Fällen.

Das heißt: Wenn jemand so krank ist, dass der Weg zur Praxis nicht möglich ist, muss der Arzt oder die Ärztin normalerweise einen Hausbesuch machen.

Ärztliche Zuständigkeit

Hausbesuche sind in der Regel Aufgaben von Hausärztinnen und Hausärzten.

Ein Hausbesuch kann auch von qualifiziertem Praxispersonal durchgeführt werden, zum Beispiel von einer VERAH (Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis) oder einem NäPa (nichtärztliche Praxisassistentin bzw. nichtärztlicher Praxisassistent). Diese Mitarbeitenden können bestimmte Aufgaben von zu Hause aus übernehmen.

Auch Fachärztinnen und Fachärzte müssen Hausbesuche machen, wenn Patientinnen oder Patienten nicht in die Praxis kommen können, weil sie im Bett liegen oder andere schwere Einschränkungen haben.

Aber der Arzt sagt nein

Trotz der klaren Regeln gibt es oft Probleme. Manchmal lehnen Ärztinnen oder Ärzte Hausbesuche ab, weil sie viel zu tun haben oder keine Zeit haben.

Mögliche Schritte für Patient:innen:

  • Gespräch suchen: Den eigenen Zustand genau erklären und auf die Regeln (§ 17 Abs. 6 BMV-Ä) hinweisen.
  • Schriftliche Ablehnung fordern: Wenn der Arzt ablehnt, kann man eine schriftliche Erklärung mit Begründung anfordern.
  • Krankenkasse informieren: Die Krankenkassen müssen dafür sorgen, dass es genug Arztbesuche gibt (§ 70 SGB V).
  • Beschwerde bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV): Wenn ein Vertragsarzt immer wieder Hausbesuche ablehnt, kann man die KV informieren. Sie sorgt dafür, dass die Regeln eingehalten werden.

Und die Realität?

Trotz der gesetzlichen Bestimmungen zeigen die Erfahrungen vieler Betroffener, dass die Patienten oft wenig Einfluss haben.

Ärzte können Hausbesuche tatsächlich ablehnen oder hinauszögern, ohne dass sofort eine andere Möglichkeit zur Verfügung steht.

Außerdem ist wichtig zu wissen:

Wenn man eine Beschwerde bei der Krankenkasse oder der Kassenärztlichen Vereinigung einreicht, kann das Verhältnis zu dem Arzt oder der Ärztin oft belastet oder zerstört werden. Für Menschen mit schwerem ME/CFS, die wenig Auswahl haben, ist das ein großes Problem.

Deshalb ist es gut, frühzeitig das Gespräch zu suchen und die eigene Situation gut zu erklären.

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