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Korrektur falscher Diagnosen

Bei ME/CFS gibt es oft falsche Diagnosen. Viele Betroffene müssen viele Jahre lang zu Ärzten gehen, bevor sie die wahre Ursache für ihre Beschwerden finden. Typische falsche Diagnosen sind: Depression, Burnout oder psychosomatische Störung. Dabei ist ME/CFS eine chronische Krankheit, die viele Körperteile betrifft und von der WHO als neurologische Krankheit anerkannt wird.

Die folgende Grafik zeigt einfach, wo im System der gesetzlichen Krankenkassen Daten hinfließen.

Die nächsten Abschnitte zeigen verschiedene Stellen und Möglichkeiten zur Korrektur.

Arzt / Facharzt / Krankenhäuser

Gespeicherte Daten

  • Diagnosen, Befunde, Laborergebnisse, Behandlungsverläufe
  • Arztbriefe, Überweisungen, Therapieempfehlungen

Möglichkeiten zur Korrektur

In einer Veröffentlichung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein steht in Kapitel 4.5.3:

Betroffene Personen haben das Recht, von den Verantwortlichen, dazu gehören auch Arztpraxen, schnell die Berichtigung falscher persönlicher Daten zu verlangen. Das steht in der Datenschutz-Grundverordnung. Die Daten müssen jedoch objektiv falsch sein. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Name, die Adresse oder das Geburtsdatum falsch ist oder Angaben zu Vorbehandlungszeiten nicht stimmen.

Anders ist es bei persönlichen Meinungen, Einschätzungen oder Wertungen – dazu gehören auch Diagnosen – von Ärztinnen und Ärzten. Selbst wenn eine Ärztin oder ein Arzt eine falsche Diagnose stellt, müssen diese Daten in der Patientendokumentation bleiben. Es gibt die Pflicht, die ärztliche Behandlung vollständig zu dokumentieren. Alle Entscheidungen, auch falsche, müssen festgehalten werden, damit Patientinnen und Patienten sie verstehen und überprüfen können. Betroffene haben dagegen in bestimmten Fällen das Recht, die Verarbeitung dieser strittigen Daten einzuschränken und eine Gegendarstellung abzugeben.

§ 630f BGB (1) […] 2 Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der Patientenakte sind nur erlaubt, wenn neben dem ursprünglichen Inhalt klar bleibt, wann sie gemacht wurden. 3 Das muss auch für elektronische Patientenakten sichergestellt werden.

Die Möglichkeiten zur Korrektur von Diagnosen sind also begrenzt. Erfolgreiche Chancen gibt es nur, wenn der Arzt bereit ist, die Diagnose zu ändern.

Der Arzt kann bestätigen, dass die Diagnose nicht mehr zutrifft. Diese Bestätigung kann zur Patientenakte hinzugefügt werden oder als Erklärung geschrieben werden.

Beispiele, wie solch eine Erklärung aussehen kann, gibt es zum Beispiel auf dieser Webseite.

Kassenärztliche/Kassenzahnärztliche Vereinigung (KV/KZV)

Gespeicherte Daten

  • Abrechnungsdaten der Vertragsärzte (ICD-Codes, Leistungszeiträume)

Möglichkeiten zur Korrektur

Die Kassenärztlichen Vereinigungen verweisen auf die Krankenkasse oder auf die Ärzte.

Krankenkasse

Gespeicherte Daten

  • Diagnosen, Befunde, Laborergebnisse, Behandlungsverläufe
  • Arztbriefe, Überweisungen, Therapieempfehlungen

Möglichkeiten zur Korrektur

§ 305 Absatz 1 Satz 6 SGB V

Auf Antrag der Versicherten müssen die Krankenkassen Diagnosedaten, die ihnen gegeben wurden und deren Falschheit durch einen ärztlichen Nachweis belegt wird, in korrekter Form verwenden.

Für die Korrektur muss ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden, und es wird ein ärztlicher Nachweis über die Falschheit der Diagnose benötigt. Der Nachweis wird in der Regel von dem Arzt oder Krankenhaus ausgestellt, das die ursprüngliche Diagnose gestellt hat.

Manche Krankenkassen haben hierfür bereits Formulare.

Elektronische Patientenakte (ePA)

Gespeicherte Daten

  • Diagnosen, Arztbriefe, Befunde, Medikationspläne
  • Dokumente verschiedener Einrichtungen
  • Abrechnungsdaten der Vertragsärzte

Dokumente in der ePA können von den Benutzern gelöscht werden. Sie bleiben aber in den Patientenakten der Ärzte oder der Krankenhäuser. Ein Löschen sorgt nur dafür, dass neue Ärzte auf die Dokumente nicht zugreifen können.

Die Diagnosen in den Abrechnungsdaten müssen über die Krankenkasse korrigiert werden. ```

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