Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) (SGB 12)

Ausfertigungsdatum:: 2003-12-27

Fundstelle:: BGBl I: 2003, 3022, 3023

Zuletzt geändert durch:: Art. 8 Abs. 1 G v. 23.12.2024 I Nr. 449

Paragraphen

Erstes Kapitel - Allgemeine Vorschriften

Zweites Kapitel - Leistungen der Sozialhilfe

Erster Abschnitt - Grundsätze der Leistungen

Zweiter Abschnitt - Anspruch auf Leistungen

Drittes Kapitel - Hilfe zum Lebensunterhalt

Erster Abschnitt - Leistungsberechtigte, notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze

Zweiter Abschnitt - Zusätzliche Bedarfe

Dritter Abschnitt - Bildung und Teilhabe

Vierter Abschnitt - Bedarfe für Unterkunft und Heizung

Fünfter Abschnitt - Gewährung von Darlehen

Sechster Abschnitt - Einschränkung von Leistungsberechtigung und -umfang

Siebter Abschnitt - Verordnungsermächtigung

Viertes Kapitel - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Erster Abschnitt - Grundsätze

Zweiter Abschnitt - Verfahrensbestimmungen

Dritter Abschnitt - Erstattung und Zuständigkeit

Fünftes Kapitel - Hilfen zur Gesundheit

Siebtes Kapitel - Hilfe zur Pflege

Achtes Kapitel - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Neuntes Kapitel - Hilfe in anderen Lebenslagen

Zehntes Kapitel - Vertragsrecht

Elftes Kapitel - Einsatz des Einkommens und des Vermögens

Erster Abschnitt - Einkommen

Zweiter Abschnitt - Einkommensgrenzen für die Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel

Dritter Abschnitt - Vermögen

Vierter Abschnitt - Einschränkung der Anrechnung

Fünfter Abschnitt - Verpflichtungen anderer

Sechster Abschnitt - Verordnungsermächtigungen

Zwölftes Kapitel - Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe

Erster Abschnitt - Sachliche und örtliche Zuständigkeit

Zweiter Abschnitt - Sonderbestimmungen

Dreizehntes Kapitel - Kosten

Erster Abschnitt - Kostenersatz

Zweiter Abschnitt - Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe

Dritter Abschnitt - Sonstige Regelungen

Vierzehntes Kapitel - Verfahrensbestimmungen

Fünfzehntes Kapitel - Statistik

Erster Abschnitt - Bundesstatistik für das Dritte und Fünfte bis Neunte Kapitel

Zweiter Abschnitt - Bundesstatistik für das Vierte Kapitel

Dritter Abschnitt - Verordnungsermächtigung

Sechzehntes Kapitel - Übergangs- und Schlussbestimmungen

Verweis