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Sozialgesetzbuch 11 - Soziale Pflegeversicherung
Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) (SGB 11) Ausfertigungsdatum:: 1994-05-26
Fundstelle:: BGBl I: 1994, 1014, 1015
Zuletzt geändert durch:: Art. 4 G v. 30.5.2024 I Nr. 173
Paragraphen
Erstes Kapitel - Allgemeine Vorschriften
Zweites Kapitel - Leistungsberechtigter Personenkreis, Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Berichtspflichten, Begriff der Pflegeperson
- § 17a (weggefallen)
Drittes Kapitel - Versicherungspflichtiger Personenkreis
Viertes Kapitel - Leistungen der Pflegeversicherung
Erster Abschnitt - Übersicht über die Leistungen
Zweiter Abschnitt - Gemeinsame Vorschriften
Dritter Abschnitt - Leistungen
Erster Titel - Leistungen bei häuslicher Pflege
Zweiter Titel - Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege
Dritter Titel - Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Vierter Titel - Pflegerische Versorgung bei Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen der Pflegeperson
Fünfter Titel - Vollstationäre Pflege
Sechster Titel - Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderungen
Siebter Titel - Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen
Achter Titel - Pflegebedingter Eigenanteil bei vollstationärer Pflege
Vierter Abschnitt - Leistungen für Pflegepersonen
Fünfter Abschnitt - Angebote zur Unterstützung im Alltag, Entlastungsbetrag, Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts sowie der Selbsthilfe
Sechster Abschnitt - Initiativprogramm zur Förderung neuer Wohnformen
Fünftes Kapitel - Organisation
Erster Abschnitt - Träger der Pflegeversicherung
Zweiter Abschnitt - Zuständigkeit, Mitgliedschaft
Dritter Abschnitt - Meldungen
Vierter Abschnitt - Wahrnehmung der Verbandsaufgaben
Fünfter Abschnitt - Medizinische Dienste, Medizinischer Dienst Bund
Sechstes Kapitel - Finanzierung
Erster Abschnitt - Beiträge
Zweiter Abschnitt - Beitragszuschüsse
Dritter Abschnitt - Bundesmittel
Vierter Abschnitt - Verwendung und Verwaltung der Mittel
Fünfter Abschnitt - Ausgleichsfonds, Finanzausgleich
Siebtes Kapitel - Beziehungen der Pflegekassen zu den Leistungserbringern
Erster Abschnitt - Allgemeine Grundsätze
Zweiter Abschnitt - Beziehungen zu den Pflegeeinrichtungen
Dritter Abschnitt - Beziehungen zu sonstigen Leistungserbringern
Vierter Abschnitt - Wirtschaftlichkeitsprüfungen
- § 80 (weggefallen)
- § 80a (weggefallen)
Achtes Kapitel - Pflegevergütung
Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt - Vergütung der stationären Pflegeleistungen
- § 87b (weggefallen)
Dritter Abschnitt - Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen
Vierter Abschnitt - Kostenerstattung, Pflegeheimvergleich
- § 92 (weggefallen)
Fünfter Abschnitt - Integrierte Versorgung
- Sechster Abschnitt - (weggefallen)
Neuntes Kapitel - Datenschutz, Statistik und Interoperabilität
Erster Abschnitt - Informationsgrundlagen
Erster Titel - Grundsätze der Datenverarbeitung
Zweiter Titel - Informationsgrundlagen der Pflegekassen
Zweiter Abschnitt - Übermittlung von Leistungsdaten, Nutzung der Telematikinfrastruktur
Dritter Abschnitt - Datenlöschung, Auskunftspflicht
Vierter Abschnitt - Statistik
Fünfter Abschnitt - Interoperabilität
Zehntes Kapitel - Private Pflegeversicherung
Elftes Kapitel - Qualitätssicherung, Sonstige Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen
- § 113a (weggefallen)
Zwölftes Kapitel - Bußgeldvorschrift
- § 122 (weggefallen)
Dreizehntes Kapitel - Befristete Modellvorhaben
Vierzehntes Kapitel - Zulagenförderung der privaten Pflegevorsorge
Fünfzehntes Kapitel - Bildung eines Pflegevorsorgefonds
Sechzehntes Kapitel - Überleitungs- und Übergangsrecht
Erster Abschnitt - Regelungen zur Rechtsanwendung im Übergangszeitraum, zur Überleitung in die Pflegegrade, zum Besitzstandsschutz für Leistungen der Pflegeversicherung sowie Übergangsregelungen im Begutachtungsverfahren im Rahmen der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
Zweiter Abschnitt - Sonstige Überleitungs-, Übergangs- und Besitzstandsschutzregelungen
Dritter Abschnitt - Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie
Vierter Abschnitt - Maßnahmen zum Ausgleich außergewöhnlicher Kostenentwicklungen
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