Diese Seite wurde automatisch von einem Computer in einfache Sprache übersetzt. Niemand hat sie überprüft. Wenn etwas unklar ist, schaut bitte auf die originale Seite.
====== Schwerbehinderung ======
Dieses Kapitel erklärt die wichtigsten Punkte zur Feststellung einer Schwerbehinderung.
Eine Schwerbehinderung gibt es in Deutschland, wenn eine Person einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 hat. Dies steht im Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX). Menschen mit einem GdB können je nach Höhe und Merkzeichen verschiedene Nachteilsausgleiche, Rechte und Unterstützungsleistungen bekommen. Das Schwerbehindertenrecht hilft, Nachteile wegen einer Behinderung auszugleichen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und Rechte, besonders im Job, zu sichern.
Der Schwerbehindertenausweis ist der offizielle Nachweis für die anerkannte Schwerbehinderung und die vergebenen Merkzeichen.
Dieses Kapitel erklärt die wichtigsten Punkte und verweist auf weitere Seiten zu einzelnen Fragen.
Der GdB zeigt, wie stark die gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind. Er wird in Zehnergraden von 20 bis 100 festgelegt.
Wichtige Merkmale:
Die Höhe des GdB hängt von den Einschränkungen im Alltag ab. Bei ME/CFS zählen weniger die Diagnosen, sondern die wirklichen Auswirkungen der Erkrankung.
Siehe auch: Höhe des GdB Allgemein und Höhe des GdB bei ME/CFS
Einen Grad der Behinderung zu beantragen ist der erste Schritt. Dabei ist es wichtig, die gesundheitlichen Einschränkungen genau und vollständig zu beschreiben. Typische Fehler können den Verlauf des Verfahrens stark beeinflussen.
Der Artikel Antragstellung hilft bei diesem ersten Schritt.
Es gibt viele Annahmen über das Schwerbehindertenrecht, die nicht stimmen. Diese Mythen können Betroffene verunsichern oder falsche Entscheidungen verursachen.
Ein häufiges Missverständnis betrifft den sogenannten Verschlimmerungsantrag. Siehe Mythos: Verschlimmerungsantrag oder "Es kann nur besser werden!"
Oft denken Menschen, dass das Datum auf dem Schwerbehindertenausweis angibt, wann der Grad der Behinderung endet. Der Grad der Behinderung ist aber immer unbegrenzt, wie im Artikel Mythos: Befristeter GdB steht.
Zusätzlich zum Grad der Behinderung gibt es Merkzeichen. Diese zeigen besondere Beeinträchtigungen und bringen spezielle Nachteilsausgleiche.
Für Menschen mit ME/CFS sind diese Merkzeichen wichtig:
Für den blauen Parkausweis ist normalerweise das Merkzeichen aG oder Bl (Blind) nötig. Das Merkzeichen G reicht nicht aus.
Wenn ein Antrag abgelehnt wird oder der GdB zu niedrig ist, muss man das nicht akzeptieren. Das Sozialrecht bietet verschiedene Möglichkeiten, diese Entscheidung zu prüfen. Der Erfolg hängt von mehreren Faktoren ab.
| Allgemeine Informationen | https://www.betanet.de/grad-der-behinderung.html |