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Schwerbehinderung

Schwerbehinderung und Grad der Behinderung

Dieses Kapitel erklärt die wichtigsten Punkte zur Feststellung einer Schwerbehinderung.

In Deutschland hat eine Person eine Schwerbehinderung, wenn ihr ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 gegeben wird. Dies steht im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Menschen mit einem GdB haben verschiedene Nachteilsausgleiche, Rechte und Unterstützungsleistungen (verschiedene Rechte und Hilfen), abhängig von Höhe und Merkzeichen. Das Schwerbehindertenrecht hilft, Nachteile durch Behinderung auszugleichen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und Rechte, besonders im Arbeitsleben, zu sichern.

Der Schwerbehindertenausweis zeigt offiziell die anerkannte Schwerbehinderung und die Merkzeichen.

Dieses Kapitel erklärt die wichtigsten Informationen und verweist auf weitere Unterseiten zu speziellen Fragen.

Grad der Behinderung (GdB)

Der GdB zeigt, wie groß die gesundheitlichen Einschränkungen sind. Er wird in Zehnergraden von 20 bis 100 festgelegt.

Wichtige Punkte:

Die Höhe des GdB hängt davon ab, wie stark die Einschränkungen im Alltag sind. Bei ME/CFS sind Diagnosen weniger wichtig, sondern die tatsächlichen Auswirkungen der Erkrankung zählen.

siehe Unterartikel: Höhe des GdB Allgemein und Höhe des GdB bei ME/CFS

Antragstellung

Der Antrag auf einen Grad der Behinderung ist der erste Schritt, um einen GdB zu bekommen. Dabei ist es wichtig, die gesundheitlichen Einschränkungen genau und vollständig zu beschreiben. Typische Fehler können den Ausgang des Verfahrens beeinflussen.

Der Artikel Antragstellung hilft bei diesem ersten Schritt.

Häufige Mythen

Es gibt viele Mythen über das Schwerbehindertenrecht, die nicht stimmen. Diese können Betroffene verunsichern oder zu schlechten Entscheidungen führen.

Ein verbreiteter Irrtum ist der Verschlimmerungsantrag, der oft missverstanden wird. siehe Mythos: Verschlimmerungsantrag oder "Es kann nur besser werden!"

Viele denken auch, das Datum auf dem Schwerbehindertenausweis zeigt, wann der GdB endet. Der GdB ist jedoch immer unbegrenzt, wie der Artikel Mythos: Befristeter GdB erklärt.

Merkzeichen

Zusätzlich zum Grad der Behinderung können Merkzeichen vergeben werden. Diese zeigen besondere Einschränkungen an und sind mit spezifischen Nachteilsausgleichen verbunden.

Für Menschen mit ME/CFS sind folgende Merkzeichen wichtig:

Widerspruch und Klage

Wenn ein Antrag abgelehnt wird oder der GdB zu niedrig ist, muss man das nicht akzeptieren. Das Sozialrecht bietet Möglichkeiten zur Beschwerde, deren Erfolg von verschiedenen Faktoren abhängt.

siehe Erfolgsaussichten beim Widerspruch und bei der Klage

Weitere Information

Beweispflicht bei Absenkung des GdB

In Herabsetzungsverfahren müssen die zuständigen Behörden nachweisen, dass sich die Voraussetzungen für die GdB-Absenkung wesentlich geändert haben.

Arbeitskompendium der versorgungsmedizinisch tätigen Leitenden Ärztinnen und Ärzte der Länder und der Bundeswehr

unter Merkblätter / Empfehlungen