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Sozialgesetzbuch 14 - Soziale Entschädigung
Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung - (SGB 14)
Ausfertigungsdatum:: 2019-12-12
Fundstelle:: BGBl I: 2019, 2652
Zuletzt geändert durch:: Art. 1 V v. 13.6.2025 I Nr. 144
Paragraphen
Kapitel 1 - Allgemeine Vorschriften
Kapitel 2 - Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung
Abschnitt 1 - Allgemeine Voraussetzungen
Abschnitt 2 - Entschädigungstatbestände
Unterabschnitt 1 - Gewalttaten
Unterabschnitt 2 - Kriegsauswirkungen beider Weltkriege
Unterabschnitt 3 - Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes
Unterabschnitt 4 - Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
Kapitel 3 - Leistungsgrundsätze
Kapitel 4 - Schnelle Hilfen
Abschnitt 1 - Leistungen der Schnellen Hilfen
Abschnitt 2 - Fallmanagement
Abschnitt 3 - Traumaambulanz
Abschnitt 4 - Kooperationsvereinbarungen
Kapitel 5 - Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung
Abschnitt 1 - Leistungen und Nachweispflicht
Abschnitt 2 - Vergütung der Leistungserbringer
Abschnitt 3 - Zuständigkeit und Datenübermittlung
Abschnitt 4 - Erstattungen von Aufwendungen und Verwaltungskosten
Kapitel 6 - Leistungen zur Teilhabe
Kapitel 7 - Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
Abschnitt 1 - Anspruch und Pflegebedürftigkeit
Abschnitt 2 - Umfang der Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
Abschnitt 3 - Zuständigkeit und Erstattung
Abschnitt 4 - Erstattungen von Aufwendungen und Verwaltungskosten
- § 81 (weggefallen)