Sozialgerichtsgesetz (SGG)

Ausfertigungsdatum:: 1953-09-03

Fundstelle:: BGBl I: 1953, 1239

Neugefasst durch:: Bek. v. 23.9.1975 I 2535; Zuletzt geändert durch:: Art. 4 G v. 24.10.2024 I Nr. 328 Mittelbare änderung durch:: Art. 154a Nr. 3 Buchst. a G v. 20.11.2019 I 1626 ist nicht ausführbar, da das geänderte G v. 21.6.2019 I 846 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des mittelbaren Änderungsgesetzes bereits zum 1.11.2019 in Kraft getreten war

Paragraphen

Erster Teil - Gerichtsverfassung

Erster Abschnitt - Gerichtsbarkeit und Richteramt

Zweiter Abschnitt - Sozialgerichte

Dritter Abschnitt - Landessozialgerichte

Vierter Abschnitt - Bundessozialgericht

Fünfter Abschnitt - Rechtsweg und Zuständigkeit

Zweiter Teil - Verfahren

Erster Abschnitt - Gemeinsame Verfahrensvorschriften

Erster Unterabschnitt - Allgemeine Vorschriften

Zweiter Unterabschnitt - Beweissicherungsverfahren

Dritter Unterabschnitt - Vorverfahren und einstweiliger Rechtsschutz

Vierter Unterabschnitt - Verfahren im ersten Rechtszug

Fünfter Unterabschnitt - Urteile und Beschlüsse

Zweiter Abschnitt - Rechtsmittel

Erster Unterabschnitt - Berufung

Zweiter Unterabschnitt - Revision

Dritter Unterabschnitt - Beschwerde, Erinnerung, Anhörungsrüge

Dritter Abschnitt - Wiederaufnahme des Verfahrens und besondere Verfahrensvorschriften

Vierter Abschnitt - Kosten und Vollstreckung

Erster Unterabschnitt - Kosten

Zweiter Unterabschnitt - Vollstreckung

Dritter Teil - Übergangs- und Schlußvorschriften

Verweis